BGH: Online-Kauf einer Matratze

Entfernung der Schutzfolie: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell eine wichtige Entscheidung zum Verbraucherschutz im Online-Handel getroffen. In seiner Entscheidung stellt der BGH klar, dass der Online-Kauf einer mit Schutzfolie versiegelten Matratze keinen Vertrag mit versiegelten Waren darstellt. Die gute Nachricht für Verbraucher demzufolge lautet: Der Käufer hat das Recht, seinen Online-Vertrag auch gem. § 312g Abs. 2 Nr.3 BGB zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie bereits entfernt hat. (BGH, Urt. v. 3.7.2019 – VIII ZR 194/16, aus: ZAP 17/2019)