BGH: Pauschales Entgelt für geduldete Überziehungen

Unwirksame Regelung in AGB: Bestimmungen in AGB eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos Kosten i.H.v. 6,90 € pro Rechnungsabschluss zum Ende eines Kalenderquartals anfallen, soweit die angefallenen Sollzinsen diese Kosten nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht erhoben werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. (aus: ZAP 2/2017)