BGH: Preisklausel im Preisverzeichnis einer Sparkasse für sog. smsTAN unwirksam

Unwirksamkeit von AGB: Die im Preisverzeichnis einer Sparkasse verwendete Bestimmung „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, da sie eine Entgeltpflicht des Kunden auch dann vorsieht, wenn kein Zahlungsdienst erbracht wird, und den Verbraucher benachteiligt. (aus: ZAP 20/2017)