BGH: Reisemangel durch unverschuldeten Unfall bei Transfer vom Flughafen zum Hotel

Haftung des Reiseveranstalters: Das Risiko eines versprochenen Transfers trägt nicht der Reisende, sondern der Reiseveranstalter. Er hat die Fahrt gefahrlos durchzuführen. (aus: ZAP 8/2017)