BGH: Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

Entscheidend ist das konkrete Mandat: Eine Vergütungsabrede mit einem Rechtsanwalt ist sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, welche die Sittenwidrigkeit begründen. (aus: ZAP 3/2017)