BGH: Unzulässiger Werbeaufdruck auf Anwaltsrobe 4. Januar 201710. März 2017 Für jeden Rechtsanwalt interessant: Der BGH hat entschieden, dass es einem Rechtsanwalt verboten ist, eine auf der Rückseite bestickte Robe mit einem Hinweis auf seine Kanzlei im Gerichtssaal zu tragen. (aus: ZAP 1/2017)