Verbraucherrecht: Mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse sind unwirksam und dürfen deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden. Mit dem vorliegenden Urteil setzt der BGH seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung zu Entgeltklauseln von Banken und Sparkassen fort. (aus: ZAP 22/2017)