BGH: Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

Gefährdung der Interessen von Rechtsuchenden: Zur Widerlegung der aus einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis resultierenden gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls hat ein Rechtsanwalt bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret – ggf. unter Vorlage eines nachvollziehbaren bzw. realistischen Tilgungsplans – darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind. (aus: ZAP 1/2018)