Vermögensverfall: Der BGH-Senat für Anwaltssachen hat jüngst geklärt, welche Voraussetzungen an den Vermögensverfall eines Rechtsanwalts zu knüpfen sind. Vermutet wird ein solcher stets, wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Anwalt eröffnet wurde. (BGH, Beschl. v. 27.8.2019 – AnwZ (Brfg) 35/19, aus: ZAP 23/2019)