Anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses: Der BGH-Senat für Anwaltssachen hat jüngst geklärt, welche prozentualen Voraussetzungen an die anwaltliche Prägung der syndikusanwaltlichen Tätigkeit zu knüpfen sind. Erstmals – und das betont die Bedeutung dieser Entscheidung für die Anwaltschaft – hat der BGH festgelegt, dass ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit an der unteren Grenze für eine anwaltliche Prägung liegt. (BGH, Urt. v. 30.9.2019 – AnwZ [Brfg] 63/17, aus: ZAP 24/2019)