Bindung des eigenen Kanzleinachwuchses

Der erste Jahrgang an Auszubildenden, der nach der neuen ReNoPatAusbV die Ausbildung absolviert hat, hat nunmehr die Abschlussprüfungen abgelegt. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, den eigenen gut ausgebildeten Nachwuchs dauerhaft an die Kanzlei zu binden. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen: in erster Linie sicher durch eine angemessene Bezahlung sowie flexible bzw. individuelle Gehaltsbestandteile (Fahrtkostenzuschüsse, Tankgutscheine, betriebliche Altersversorgung etc.), aber auch durch ein gutes Kanzleiklima, ein wertschätzenden Umgang miteinander, teambildende Kanzleiveranstaltungen, regelmäßige Fortbildungen und ein Personalentwicklungskonzept u.v.m. Der Aufwand, der durch diese Maßnahmen ausgelöst wird, ist eher überschaubar, wenn man im Gegenzug den Gewinn für die Kanzlei (und damit auch für die Mandanten) betrachtet. Gut ausgebildeter Nachwuchs im Fachangestelltenbereich ist unverzichtbarer Bestandteil des Kanzleierfolgs und sollte daher möglichst langfristig der Kanzlei erhalten bleiben.