Übersichtsaufsatz zu §§ 113 und 114 StGB: Der Beitrag befasst sich grundlegend mit den strafrechtlichen Bestimmungen des § 113 StGB (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) und § 114 StGB (Tätlicher Angriff). Der Autor ordnet die seit 2017 zum Zweck des Schutzes von Vollstreckungsbeamten in das StGB aufgenommene Norm des „tätlichen Angriffs“ mit Blick auf deren Sinn und Zweck sowie auf die mögliche Strafandrohung ein und nimmt eine Abgrenzung zu § 113 StGB vor. Die Darstellung aktueller Anwendungsfälle für beide Straftatbestände runden den Beitrag ab. Hier erhält der Strafrechtler praxisrelevante Informationen und hilfreiche Zuordnungstipps. (aus: ZAP 23/2019)