Das aktuelle CORONA-Gesetzesmaßnahmenpaket: Alles Wichtige zum neuen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.3.2020 (BGBl I 2020, S. 569 ff.). Wussten Sie schon, welche konkreten Regelungen nun für Wohn- und Geschäftsraummieten gelten? Wie ist das Leistungsverweigerungsrecht in Art. 240 § 1 EGBGB einzustufen und welche Auswirkungen hat es auf Mieter, Vermieter und Kündigungen? Gilt nun ein Kündigungsausschluss und wenn ja: wie lange? Welche Sonderregelungen sind mit Blick auf die Wohnungseigentümergemeinschaft getroffen worden (z.B. zur Verwalterbestellung, zum Wirtschaftsplan oder zur Beschlussfassung der WEG)? Der Mietrechts-Experte RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus gibt der Anwaltschaft einen Einblick rund um die richtige Strategie und Vorgehensweise mit Blick auf das neue Gesetzespaket im Mietrecht an die Hand. Praxistipps sowie weitere Erklärungen für den mit Miet- und WEG-Recht befassten Anwaltspraktiker runden diesen praxisrelevanten Beitrag ab. (aus: ZAP 8/2020)