Börstinghaus, Das Mietrechtsanpassungsgesetz

Änderungen zum 1.1.2019 in Kraft getreten: Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.4.2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) haben nach allgemeiner Auffassung bislang nicht zu dem erhofften Ergebnis geführt. Daher wurde in dem Koalitionsvertrag vereinbart, die sog. Mietpreisbremse „nachzuschärfen“. Außerdem wurde in den letzten Jahren die grundsätzliche Berechtigung für Modernisierungsmieterhöhungen in Zweifel gezogen (sog. Herausmodernisieren). Der Beitrag gibt einen Überblick zu den Neuregelungen bzgl. der Begrenzung der Wiedervermietungsmiete, der Modernisierungsmieterhöhung, den Regelungen gegen das Herausmodernisieren von Mietern sowie zum Schutz gewerblicher Mietverhältnisse. Eine Synopse erleichtert die Einordnung der Gesetzesänderungen, die seit dem 1.1.2019 gelten. (aus: ZAP 2/2019)