Stellungnahme der BRAK: Die Zulassungsberufung im Verwaltungsprozess hat nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dazu geführt, dass der überwiegende Anteil erstinstanzlicher Entscheidungen nicht mehr auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüft werde. In einer aktuellen Stellungnahme hat die BRAK zur Zulassungsberufung ausgeführt, dass sich der seinerzeit erhoffte Entlastungs- und Beschleunigungseffekt nicht in dem erhofften Maße eingestellt habe. Darüber hinaus fehle es an Leitentscheidungen des BVerwG, die zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich seien und so Rechtssicherheit schafften. Zudem hält die BRAK eine Modifikation des bisherigen Berufungszulassungsrechts durch Erleichterungen der Darlegungspflichten oder die Einführung einer Beschwerde gegen Nichtzulassungsbeschlüsse für nicht zielführend. (aus: ZAP 23/2018; Quelle: BRAK)