Bestellungen vor dem 30.9.2017 auf den Weg bringen: Ab dem 1.1.2018 gilt für alle Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Spätestens dann sollten alle Kollegen mit der beA-Karte und einem Kartenlesegerät ausgerüstet sein und sich erstregistriert haben. Wer noch keine Karte bestellt hat, sollte seine Bestellung bis zum 30.9.2017 bei der Bundesnotarkammer, die für die Erstellung der Karten zuständig ist, platzieren. Es kann nicht sichergestellt werden, dass später bestellte Karten rechtzeitig vor dem 1.1.2018 ausgeliefert werden. (aus: ZAP 15/2017; Quelle: BRAK)