Neuregelung des Mandatsgeheimnisses: Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Mandatsgeheimnisses gibt es noch viele Fragezeichen. Deutlich wurde dies auf der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), wo von dem Präsidenten der BRAK Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer der Umgang der Politik mit diesem Thema scharf kritisiert wurde. Mittlerweile hat das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ den Bundestag und Bundesrat passiert. Auch wenn die neue Regelung im Vergleich mehr Rechtssicherheit schafft, sind aber einige Fragen offen, z.B. welche Anforderungen an den Rechtsanwalt bzgl. seiner Pflicht zur „sorgfältigen Auswahl“ des IT-Dienstleisters zu stellen sind. (aus: ZAP 20/2017; Quelle: BRAK)