Förderung erneuerbarer Energien: Bei dem sog. Mieterstrom – ein durch Solaranlagen erzeugter und von den Mietern nicht verbrauchter und ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeister Strom – entfallen einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Künftig gibt es zusätzlich eine Förderung für jede Kilowattstunde Mieterstrom, den „Mieterstromzuschlag“. Auf diese Weise soll sich die Investition in die Solaranlage für den Vermieter rentieren und die Mieter sollen ebenfalls profitieren, indem sie den Strom vom „eigenen Dach“ zu vorteilhafteren Konditionen beziehen. (aus: ZAP 24/2017; Quelle: BMWi)