Schnittstellenthema: Die rechtlichen Grundlagen des Kindergelds und der vergleichbaren kinderbezogenen Familienförderung sind in verschiedenen Gesetzen geregelt und kaum noch durchschaubar, sie reichen vom Steuer- und Sozialrecht bis ins Zivilrecht (Unterhaltsrecht) hinein. Das Kindergeld steht im Spannungsfeld der scheinbar gegensätzlichen Rechtsgebiete der Eingriffsverwaltung und der Leistungsverwaltung. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten bei der dogmatischen Einordnung, die durch die zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten beim Zusammentreffen von Kindergeld und einzelnen Sozialleistungen noch verstärkt werden. Im Mittelpunkt des Beitrags steht daher die Frage der Anrechenbarkeit des Kindergelds auf Sozialleistungen. (aus: ZAP 13/2018)