Bundesrat sieht Europäische Verbandsklage kritisch

Fehlende Notwendigkeit: Auf europäischer Ebene sind Bestrebungen im Gange, eine Verbandsklage zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen einzuführen. Hintergrund ist auch hier der Dieselskandal. Das geplante Instrument soll vor allem in den Wirtschaftszweigen zur Anwendung kommen, in denen sich illegale Unternehmenspraktiken auf eine große Zahl von Verbrauchern auswirken. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit und Umwelt. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission liegt das Klagerecht bei qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen. Der Bundesrat hat sich nun kritisch mit diesen Plänen auseinandergesetzt. Anfang Juli warnte er davor, dass Verbandsklagen auch zum Schaden der Wirtschaft missbraucht werden können. Er findet es bedenklich, dass die europäische Verbandsklage keine Mindestzahl an betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern erfordert. Auch hält die Länderkammer die Rechtsfolgen des europäischen Klagemodells für zu weitreichend. (aus: ZAP 14/2018; Quelle: Bundesrat)