Bundesregierung plant Einführung der Musterfeststellungsklage

Verbesserter Verbraucherschutz: Verbraucher in Deutschland sollen sich bald leichter zusammenschließen können, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Nur anerkannte und besonders qualifizierte Verbände sollen künftig stellvertretend für Verbraucher gegen ein Unternehmen in einem Musterverfahren klagen können. Betroffene sollen sich dafür in einem Klageregister anmelden. Anders als bei Sammelklagen nach US-Muster halten die Verbraucher bei der Musterfeststellungsklage am Ende allerdings kein Urteil in den Händen, das ihnen einen Ersatzanspruch bescheinigt. Vielmehr handelt es sich um die Klärung einer zentralen Streitfrage. Ist diese zugunsten der Verbraucher geklärt, erleichtert dies die individuelle Rechtsdurchsetzung erheblich. Ihre individuellen Ansprüche müssen Verbraucher ggf. in einem weiteren Gerichtsverfahren durchsetzen. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten. (aus: ZAP 11/2018; Quelle: Bundesregierung)