Bundesregierung prüft Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Berufsrecht: Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer, dass im Recht der Berufsausübungsgesellschaften Reformbedarf besteht (BT-Drucks 19/3014). Die BRAK hatte im Mai einen Modernisierungsvorschlag vorgelegt; auch auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag wurde über eine Reform diskutiert. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften am Prinzip der personalen Verantwortung der einzelnen Berufsträger festgehalten werden. Ob und in welchem Umfang daneben Berufsausübungsgesellschaften selbst Träger von Berufspflichten und Adressaten berufsrechtlicher Sanktionen sein sollen und ob eine berufsrechtliche Zulassung sowie eine Kammermitgliedschaft solcher Gesellschaften begründet werden sollen, werde geprüft. (aus: ZAP 15/2018; Quelle: Bundesregierung)