Bundestag entscheidet über Organspenden

Zustimmungslösung: Zukünftig soll die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, regelmäßiger und einfacher erklärt werden können. Der Bundestag hat sich in seiner Sitzung am 16.1.2020 für die sog. Zustimmungslösung entschieden – die im Gegensatz zur sog. Widerspruchslösung (eingebracht u.a. vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn) auf eine aktive Entscheidung des Spenders zu Lebzeiten abstellt. Ausweisstellen und Hausärzte sollen künftig stärker in die Informationsarbeit eingebunden werden. Das Gesetz wird zwei Jahre nach Verkündung im 1. Quartal 2022 in Kraft treten. (aus: ZAP 3/2020; Quelle: BMG)