Lesenswerter Überblick mit Praxischeck: Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ am 24.8.2017 sowie dem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts“ haben sich auch für das Strafverfahren wesentliche Änderungen ergeben. Mit diesem Beitrag verschaffen Sie sich einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Neuregelungen, z.B. zu den Änderungen im Befangenheitsrecht, der Möglichkeit der Fristsetzung für Beweisanträge nach Schluss der Beweisaufnahme oder zur Erweiterung der Verlesung ärztlicher Atteste. (aus: ZAP 22/2017)