Burhoff, Elektronische Geräte/Mobiltelefon im Straßenverkehr

Neuregelung: Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO, die bislang das Verbot der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons umschrieb, ist durch die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.10.2017 (BGBl I, S. 3549, in Kraft seit 19.10.2017) grundlegend geändert und erweitert worden. Erfasst werden von dem Verbot nunmehr alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind. Dieser Beitrag gibt einen guten Überblick über die Neuregelung sowie praxisrelevante Hinweise zur Verteidigung. (aus: ZAP 8/2018)