Grundlagenwissen für Verkehrsrechtler: Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sieht als Rechtfolgen bei verschiedenen (schwerwiegenderen) Verkehrsordnungsordnungswidrigkeiten neben der (Regel-)Geldbuße als Rechtsfolge die Verhängung eines Fahrverbots vor. Diese Rechtsfolge trifft den Mandanten meist schwerer als die Geldbuße, da er auf seine Fahrerlaubnis häufig sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich angewiesen ist. Deshalb richtet sich für den Mandanten das Verteidigungsziel in diesen Fällen i.d.R. darauf, die Verhängung eines Fahrverbots abzuwenden. Die mit dem Fahrverbot zusammenhängenden Fragen sind daher für den Verteidiger von erheblicher praktischer Relevanz, die überblicksartig dargestellt werden. (aus: ZAP 16/2018)