Burhoff: Pflichtverteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten
Alles Wissenswerte für den Strafverteidiger mit vielen praktischen Hinweisen: Dem Beschuldigten ist ein Pflichtverteidiger u.a. bei U-Haft, einstweiliger Unterbringung oder Sicherungsverwahrung beizuordnen.
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