Burhoff: Pflichtverteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten

Alles Wissenswerte für den Strafverteidiger mit vielen praktischen Hinweisen: Dem Beschuldigten ist ein Pflichtverteidiger u.a. bei U-Haft, einstweiliger Unterbringung oder Sicherungsverwahrung beizuordnen.