BVerfG: Auskunft zum Einsatz von V-Leuten

Auskunftsanspruch des Parlaments vs. Schutz verdeckter Ermittler: Auskünfte zum Einsatz verdeckt handelnder Personen dürfen i.d.R. mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls und der Grundrechte dieser Personen verweigert werden, wenn bei Erteilung der begehrten Auskünfte ihre Enttarnung droht. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, wenn aufgrund besonderer Umstände eine Gefährdung grundrechtlich geschützter Belange und eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht ernsthaft zu befürchten ist, kann das parlamentarische Informationsinteresse überwiegen. (aus: ZAP 19/2017)