Ehemaliger Ministerpräsident und jetziger Richter: Ist bei einem früheren Ministerpräsidenten und heutigem Bundesrichter die Besorgnis der Befangenheit zu vermuten? Nein, meint das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Denn bloße politische Bekenntnisse zu aktuellen Themen stellten noch keinen Anlass dar, diese Besorgnis zu begründen. Vielmehr müssten hier noch spezielle Umstände hinzutreten. (BVerfG, Beschl. v. 24.6.2019 – 2 BvC 37/18, aus: ZAP 17/2019)