BVerfG: Erforderliche Neuregelung des Saktionsregimes

Hartz IV: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich aktuell mit der Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen befasst und festgestellt, dass sich diese aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG). Nach Auffassung des BVerfG besteht jedoch eine Mitwirkungspflicht zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit: Wie eng sind hier die Grenzen der Bedürftigkeit zu setzen, welche Anforderungen sind hier an die Verhältnismäßigkeit zu stellen? Lesen Sie dazu auch die Anmerkung unseres Autors Dr. Ulrich Sartorius, der demnächst in ZAP 24/2019 erscheint! (BVerfG, Urt. v. 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, aus: ZAP 23/2019)