Keine Kompetenzwidrigkeit bei strikter Auslegung: Die umstrittene Bankenunion ist gerade noch verfassungskonform. Unter „Europäische Bankenunion“ wird die Übertragung nationaler Kompetenzen auf europäische Institutionen und die Schaffung einheitlicher Regelungen für die Finanzmarktaufsicht und Abwicklung von Kreditinstituten zusammengefasst. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass der Erlass der SSM-Verordnung unter Zugrundelegung der vom Senat vorgenommenen Auslegung keine hinreichend qualifizierte Überschreitung der der Europäischen Union durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen darstellt. Das SSM-VO-Gesetz sei vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (BVerfG, Beschl. v. 30.7.2019 – 2 BvR 1685/14 u. 2 BvR 2631/14, aus: ZAP 16/2019)