BVerfG: Mietpreisbremse verfassungskonform

Verfassungskonformität: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind die Bestimmungen zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) verfassungskonform. Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung herrscht nun Klarheit darüber, ob die Eigentumsgarantie, die Vertragsfreiheit oder der allgemeine Gleichheitsgrundsatz aufgrund der Regelung verletzt sind. Wir empfehlen Ihnen die Begründung des BVerfG und unseren Praxishinweis dazu als Lektüre. (BVerfG, Beschl. v: 18.7.2019 – 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18, ZAP 18/2019)