Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines AfD-Abgeordneten: Welche Handlungsoptionen, die zudem auch normativ vorgesehen sind (in diesem Fall: das von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags vorgesehene Einspruchsverfahren), können von einem Antragsteller im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangt werden? Das BVerfG hatte mit diesem aktuellen Beschluss über den Antrag eines AfD-Bundestagsabgeordneten zu entscheiden, der sich gegen den vom Bundestagspräsidenten verhängten Sitzungsausschluss, Ordnungsgeld und Ordnungsmaßnahmen an das BVerfG gewandt hatte. Eine wichtige Entscheidung in einem bemerkenswerten Organstreitverfahren. Lesen Sie zu den Hintergründen des Verfahrens unsere aktuelle EN-Nr. 670/2019! (BVerfG, Beschl. v. 17.9.2019 – 2 BvE 2/18, aus: ZAP 22/2019)