BVerfG: Parteiverbotsverfahren und Verfassungswidrigkeit der NPD

BVerfG benennt neues Kriterium im Parteiverbotsverfahren: Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“. (aus: ZAP 3/2017)