Hochschulrecht: Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen der Humanmedizin an staatlichen Hochschulen sind teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31.12.2019 zu treffen. (aus: ZAP 2/2018)