Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragszahlung durch die Bezieher von Versorgungsbezügen in die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung ist mit der Verfassung vereinbar. Sie stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar noch greift sie unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein. (BVerfG, Beschl. v. 9.7.2018 – 1 BvL 2/18, aus: ZAP 20/2018)