Systemwechsel zum 1.1.2018: Mit der Reform des Notariats strebt das Land Baden-Württemberg zum 1.1.2018 einen Systemwechsel an, um die Rechtszersplitterung im Land selbst und gegenüber dem restlichen Bundesgebiet zu bereinigen. Den Notaren im Landesdienst wird die Möglichkeit eröffnet, zu Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt zu werden, was mit einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis verbunden ist. Die Notare, die im Landesdienst verbleiben wollen, werden zukünftig mit Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut und verlieren ihre Beurkundungsbefugnis. Dagegen hatte ein betroffener Bezirksnotar – erfolglos – geklagt. (aus: ZAP 8/2017)