BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes

Kollision von Tarifverträgen innerhalb eines Betriebes: Die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes sind weitgehend mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung nur insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden. (aus: ZAP 15/2017)