BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Verbots mehrfacher sachgrundloser Befristungen

Beschäftigtenschutz: Die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, wonach sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt und damit jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten ist, ist grds. mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar. Denn die Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform trägt der Pflicht des Staats zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beschäftigten nach Art und Umfang der Vorbeschäftigung tatsächlich des Schutzes vor Kettenbefristungen bedürfen und andernfalls das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform gefährdet wäre. (Beschl. v. 6.6.2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14, aus: ZAP 13/2018)