BVerfG: Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts

Voreingenommenheit eines Richters: Im Einzelfall können bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen wie eine telefonische Anforderung eines Passworts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsunterlagen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt. Im vorliegenden Fall wurde allein wegen dieser Anfrage bei der StA der Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG stattgegeben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen. (BVerfG, Beschl. v. 21.11.2018 – 1 BvR 436/17, aus: ZAP 3/2019)