BVerwG: Betrieb einer Facebook-Fanpage

Datenschutzrechtliche Mängel: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob die Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen darf. Nun hat das BVerwG entschieden: Der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unternehmensauftritts (sog. Fanpage) kann verpflichtet werden, diese abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist. Dem Verfahren war eine Vorlage des BVerwG an den EuGH vorausgegangen (vgl. EuGH, Urt. v. 5.6.2018 – C-210/16). (BVerwG, Urt. v. 11.9.2019 – 6 C 15.18, aus: ZAP 20/2019)