Cyber-Attacken vorbeugen – Versicherung für den Notfall?

Es vergeht kaum ein Monat, in dem in den Medien nicht über Hackerangriffe auf Unternehmen berichtet wird. Spektakulär war der gezielte Angriff auf Anwaltskanzleien im Jahr 2016 durch einen Trojaner, der sich in einer vermeintlichen Mandanten-E-Mail befunden hat (vgl. DAV-Depesche Nr. 16/16). Der beste Schutz gegen Angriffe bietet selbstredend ein Virenscanner, ein Spamfilter sowie eine Firewall. Aber auch der kritische Umgang mit eingehenden Nachrichten muss immer wieder ins Bewusstsein gerufen werden. Kanzleien sollten sich die Frage stellen, welche fatalen Auswirkungen ein erfolgreicher Angriff auf ihre Kanzlei haben könnte. Gibt es ein Sicherheitskonzept, welches dann zum Tragen kommt? Sorgen Sie vor, denn sonst könnte Ihre Kanzlei u.U. über Tage den Kanzleialltag nicht aufrechterhalten, da befallene Rechner und Server erst kostenintensiv durch IT-Experten untersucht und ggf. Daten (insbesondere Fristabläufe und Gerichtstermine!) wiederhergestellt werden müssen. Manchmal müssen befallene Geräte verschrottet und durch neue ersetzt werden. Ganz zu schweigen von den Schäden, die durch Kontoplünderungen entstehen. Aufgrund der zunehmenden Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs sollten Kanzleien sich mit diesem Thema beschäftigen und über individuelle Sicherheitskonzepte nachdenken. Spezial-Versicherungen gegen Cyber-Attacken können helfen, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.