Dahmen, Lärmschutz im öffentlichen Recht

Rechtsschutz bei Lärmbelästigung: Lärm im öffentlichen Recht steht mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder mit solchen Personen im Zusammenhang, die Lärm aufgrund betriebstechnischer oder funktioneller Anlagennutzung verursachen. Lärmbelästigung, vor allem von Industrie- und Gewerbeanlagen, aber auch Sport-, Freizeit- und Verkehrslärm sind häufige Störfaktoren, die auf das Wohlbefinden einwirken. Der Beitrag zeigt mithilfe aktueller Fallgestaltungen zu den häufigsten Lärmquellen auf, wie gegen solchen Lärm rechtlich vorgegangen werden kann. (aus: ZAP 19/2017)