Deutscher, Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Reform – Bewertung und weitere Entwicklung: Aus der rechtswidrigen Tat erlangte Vorteile sollen dem Täter nicht zugutekommen, so dass der Verfall eines Vermögensvorteils gerichtlich angeordnet werden kann. Mit Wirkung zum 1.7.2017 sind die materiell-rechtlichen Vorschriften des StGB und die verfahrensrechtlichen Regeln der StPO zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung grundlegend neu gestaltet worden. Ziel der Reform war die Vereinfachung des Rechts der Vermögensabschöpfung, die Stärkung der Position von Verletzten und die Schließung unvertretbarer Abschöpfungslücken. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen unter Einbeziehung der bisher ergangenen einschlägigen Rechtsprechung vor, erläutert Übergangsregelungen, gibt Hinweise zum Gebührenrecht und unterzieht die Reform ein halbes Jahr nach ihrem Inkrafttreten einer ersten Bewertung. Mit praktischer Arbeitshilfe, einem Prüfungsschema für die in der Praxis wohl bedeutsamsten Fälle der Einziehung des Wertes von Taterträgen. (aus: ZAP 5/2018)