Berechnung der Grundsteuer: Die Grundzüge einer neuen Grundsteuer stehen fest und stellen einen Kompromiss zwischen dem bisher vom Bundesfinanzminister favorisierten wertabhängigen und einem vorwiegend von den Länder angestrebten wertunabhängigen Modell dar. Für die Berechnung der Grundsteuer soll nun auf die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und durchschnittliche Mietkosten abgestellt werden. Die Einigung der Spitzenpolitiker muss nun bis Jahresende in ein verabschiedetes Gesetz münden, ansonsten entfällt die Steuer ab 2020, wie das BVerfG im vergangenen Jahr in seinem Urteil zur Einheitsbewertung entschieden hat. (aus: ZAP 4/2019)