Einheitliche Außendarstellung der Kanzlei als wichtiges Marketinginstrument

Um sich als Kanzlei von der Konkurrenz hervorzuheben, muss die Außendarstellung professionell und vor allem einheitlich gestaltet sein. Dann wird der Kanzleiname auch eher als Marke erkannt. Wichtig dabei ist, dass die Marke überall erkennbar ist: auf der Homepage, dem Kanzleischild, den Briefköpfen und E-Mail-Signaturen, in Kanzleibroschüren, auf Visitenkarten oder sogar in der (Farb-)Gestaltung der Kanzleiräumlichkeiten. Bereits geringe Abweichungen wirken bei Mandanten störend, inkonsequent und unprofessionell. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Schrift auf den Briefbögen in Times New Roman gedruckt ist und sich der Kanzleiname in einem grünen Logo wiederfindet, die Visitenkarten und die Homepage aber in der Schriftart Arial und blauem Logo erstellt sind. Machen Sie sich daher Gedanken zu Ihrer Außendarstellung, der sog. Corporate Identity und achten Sie darauf, dass Sie nach Außen mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auftreten.