Rahmenbedingungen des ERV: Die Elektronische Rechtsverkehr-Verordnung soll für Bürger, Rechtsanwälte, sonstige professionelle Prozessteilnehmer und Behörden einheitliche Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten der Länder und des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten sowie mit den Gerichtsvollziehern schaffen. (aus: ZAP 10/2017; Quelle: BMJV)