Elektronischer Rechtsverkehr beim EuGH

Papierlose Kommunikation: Der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht sowie dem Gerichtshof der EU wird ab dem 1. Dezember nur noch über die Software „e-Curia“ stattfinden. Damit solle der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimiert werden, heißt es in der Pressemitteilung. Die dem Gerichtshof und dem Gericht gemeinsame Informatikanwendung „e-Curia“ ermögliche es, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und zuzustellen. Diese Entwicklung betrifft laut EuGH alle Parteien (Kläger, Beklagte und Streithelfer) und alle Arten von Verfahren einschließlich Eilverfahren. Denjenigen Rechtsanwälten und Bevollmächtigten, die noch nicht über ein „e-Curia“-Zugangskonto verfügen, rät der EuGH angesichts des näher rückenden Termins, mittels eines entsprechenden Formulars die Eröffnung eines Zugangskontos zeitnah zu beantragen. (aus: ZAP 21/2018; Quelle: EuGH)