Der elektronische Rechtsverkehr wird die täglichen Handgriffe und Abläufe in den Kanzleien mittel- und langfristig deutlich verändern. Die Digitalisierung („Arbeitswelt 4.0“) hält z.B. in Form des beA und der elektronischen Handakte Einzug in die Kanzleien. Dieser Veränderung muss sich eine Kanzlei stellen, und sie sollte neben technischen und berufsrechtlichen Aspekten auch die Gesundheit des Kanzleiteams im Blick behalten. Wo heutzutage der Gang zum Aktenregal, Kopierer oder Drucker zumindest für kurze Zeit die Mitarbeiter aus der dauerhaft ungesunden sitzenden Position bringt, wird dies künftig an immer weniger Zeiten des Arbeitstages der Fall sein. Ein Arbeitgeber, dem die Gesundheit seines Kanzleiteams wichtig ist, wird beispielsweise veränderte Arbeitsplätze (z.B. höhenverstellbare Schreibtische zum zeitweisen Arbeiten im Stehen) einrichten. Auch die Schaffung von Bewegungspausen (z.B. 1 x stündlich für einige Minuten) sollte eine Überlegung wert sein. Ausreichend große Monitore (möglichst zwei an jedem Arbeitsplatz) sorgen dafür, dass den Mitarbeitern die Bildschirmarbeit erleichtert wird.