Elektronischer Rechtsverkehr ist mehr als die Bedienung von beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) ist noch offline. Nachdem nun aber das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG vorliegt, soll in einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz Ende Juni über die Wiederinbetriebnahme des beA entschieden werden. Möglicherweise könnten die Postfächer zum 3.9.2018 wieder freigegeben werden und die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. Kanzleien, die noch nicht „empfangsbereit“ sind, sollten daher zügig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Nutzung schaffen. Der elektronische Rechtsverkehr ist eine unverrückbare Tatsache! Die verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Einreichung von elektronischen Dokumenten (als „Kann-Vorschriften“) sind Fakt. Die Bedienung des beA stellt hierbei nur die kleinste Hürde dar. Wichtiger ist die Einbindung des beA-Postfachs in die Kanzleiabläufe. Wer ruft die eingegangenen Nachrichten ab? Wer erhält welche Rechte? Wer stellt sicher, dass ausscheidende Mitarbeiter und Berufsträger keine Karten oder PINs mitnehmen bzw. die Postfächer dann vor unbefugten Zugriffen geschützt sind? Fragen über Fragen, die nicht innerhalb von wenigen Tagen beantwortet werden können. Nutzen Sie die Zeit und bereiten Sie sich und Ihre Kanzlei auf die passive Nutzungspflicht vor und packen Sie die Organisation Ihrer Abläufe an!